Brand­mel­de­an­la­ge (BMA)

Datum: 21. August 2023 9:49 um 9:49 Uhr
Alar­mie­rungs­art: FME, Grou­pAlarm
Einsatzart: Brand­ein­satz > B2
Ein­satz­ort: Mühl­bad, Bop­pard
Ein­hei­ten und Fahr­zeu­ge:

Wei­te­re Kräf­te: DRK Bop­pard, Poli­zei Bop­pard


Ein­satz­be­richt:

Am 21. August 2023 wur­de der Lösch­zug Bop­pard um 09:49 Uhr zu einem Ein­satz in einem Alten­heim in Bop­pard alar­miert. Grund hier­für war die Aus­lö­sung der Brand­mel­de­an­la­ge (BMA) in der Ein­rich­tung. Par­al­lel dazu wur­de auch der Lösch­zug Bad Sal­zig alar­miert, jedoch stell­te sich spä­ter her­aus, dass ihre Unter­stüt­zung nicht erfor­der­lich war.

Nach dem Ein­tref­fen des Lösch­zugs Bop­pard wur­de das Alten­heim umge­hend durch die Ein­satz­lei­tung erkun­det. Es konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass es sich um eine feh­ler­haf­te Aus­lö­sung der BMA han­del­te, die auf einen tech­ni­schen Defekt zurück­zu­füh­ren war. Es gab kei­ne Anzei­chen von Rauch oder Feu­er in den betrof­fe­nen Berei­chen des Gebäu­des.

Die Feu­er­wehr­kräf­te des Lösch­zugs Bop­pard führ­ten eine Über­prü­fung der Brand­mel­de­an­la­ge durch, um sicher­zu­stel­len, dass kei­ne wei­te­ren Gefah­ren bestan­den. Nach Rück­spra­che mit dem ver­ant­wort­li­chen Per­so­nal des Alten­heims konn­te die Brand­mel­de­an­la­ge zurück­ge­setzt wer­den.

Der Lösch­zug Bad Sal­zig wur­de wäh­rend­des­sen auf Bereit­schaft gehal­ten und muss­te letzt­end­lich nicht aktiv in den Ein­satz ein­grei­fen. Die enge Zusam­men­ar­beit zwi­schen den bei­den Lösch­zü­gen gewähr­leis­te­te eine effi­zi­en­te Koor­di­na­ti­on und Ein­satz­be­wäl­ti­gung.

Um 10:38 Uhr wur­de die Feu­er­wehr erneut zu einer Aus­lö­sung der Brand­mel­de­an­la­ge im Alten­heim alar­miert. Der Lösch­zug Bop­pard rück­te erneut aus, um die Lage zu über­prü­fen. Es stell­te sich erneut her­aus, dass es sich um einen Fehl­alarm han­del­te, der auf den­sel­ben tech­ni­schen Defekt zurück­zu­füh­ren war wie beim vor­he­ri­gen Ein­satz. Es wur­den kei­ne wei­te­ren Maß­nah­men erfor­der­lich, und die Brand­mel­de­an­la­ge wur­de erneut zurück­ge­setzt.

Nach Abschluss der Maß­nah­men und der erneu­ten Bestä­ti­gung, dass es sich um einen Fehl­alarm han­del­te, konn­ten die Feu­er­wehr­ein­hei­ten den Ein­satz­ort ver­las­sen. Die Ein­satz­be­reit­schaft der betei­lig­ten Lösch­zü­ge wur­de wie­der­her­ge­stellt.